Informationen:
Anmeldung:
Anmeldungen werden über das Kontaktformular, per Email oder telefonisch entgegengenommen. Auf dem schriftlichen Weg bin ich am besten erreichbar.
Absagen:
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie, spätestens 24h vor dem Termin abzusagen. Bei kurzfristigen Absagen oder unentschuldigtem Fernbleiben muss ich Ihnen die Sitzung verrechnen (sofern der Termin nicht neu besetzt werden kann).
Kosten:
Die Kosten richten sich nach Zeitaufwand und den schweizerischen therapeutischen Richtlinien (FSP).
Eine Therapiesitzung dauert ca. 60 Minuten und beinhaltet neben dem Gespräch auch die Aktenvor- und Nachbearbeitung.
Ich bin auf der Liste der Santésuisse und somit krankenkassenanerkannt. Die Kosten werden im Rahmen der Zusatzversicherung (VVG) anteilsmässig übernommen. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, welchen Anteil Ihre Kasse übernimmt. Unter folgendem Link finden Sie eine aktuelle Übersicht über die Kostenbeteiligung aller Krankenkassen (ohne Gewähr).
Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Psychotherapien bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Fragen Sie bei ihrer zuständigen IV-Stelle nach.
Sind Sie Opfer von psychischer oder physischer Gewalt, beteiligt sich möglicherweise die Opferhilfe an den Behandlungskosten.
Neu: Der Bund hat am 19.3.2021 beschlossen, dass die Kosten für die psychologische Psychotherapie per 1.7.2022 von der Grundversicherung (KVG) übernommen werden, sofern sie auf Anordnung eines Arztes erfolgen.